Kosten

Der Stundensatz beträgt normal 8,50€.
Außergewöhnliche Betreuung wird individuell bezahlt.

Es gibt seit dem 01.01.2015 laut neuem Kinderbildungsgesetz (KIBIZ) zwei Zahlungsmodule:
1. Selbstzahler
2. Kostenträger Jugendamt

Bisher mußte die Notwendigkeit der Höhe der Betreuungsstunden von den Eltern genau nachgewiesen werden (Arbeitsbescheinigung beider Eltern - Wegezeit, etc.).
Dann hat das Jugendamt Wuppertal bestimmt, wie hoch der tatsächliche Betreuungsbedarf ist und hat auch nur dafür die Kosten getragen. Die Eltern hatten das zu akzeptieren.

Seit dem  23.10.2018, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil bestimmt, das die Eltern ein Recht auf den von Ihnen geforderten Betreuungsumfang haben. Das Jugendamt Wuppertral, als Kommune, muss das akzeptieren und die geforderten Betreuungsstunden bezahlen.
(BVerwG 5c 15.17)
Sollte es nun Schwierigkeiten mit den gefordetrten Stunden geben, haben die Eltern das Recht, sich mit dem Ablehnungsbescheid oder dem Schreiben über die zu wenig bewilligten Stunden, an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu wenden. Diese Rechtshilfe ist Kostenfrei.

Verwaltungsgericht Düsseldorf
Richter Frank
Bastionstrasse 39
40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 8891-0
Fax: 0211 8891-4000